Karabulut-Maerkte

 AGBs / Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Marktordnung / Teilnehmerbedingungen

 

  Teilnahme
Jede Person (im nachfolgenden Teilnehmer genannt) kann im Rahmen dieser Marktordnung
an den Veranstaltungen der Firma Karabulut-Märkte, Inhaber Mehmet Karabulut (im nachfolgenden "Veranstalter" genannt), teilnehmen.
Kinder können nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten teilnehmen,
Jugendliche im Rahmen der Taschengeldregelungen des BGB.
Eltern/Erziehungsberechtigte  haften grundsätzlich für ihre Kinder.
Bei Märkten auf SB-Märkten, wo Kunden-Einkaufswagen angeboten werden, dürfen solche Einkaufswagen nicht für Eigenzwecke von Teilnehmern verwendet werden. Transport und Lagerung und Ausstellung von mitgebrachten Waren darf ausschließlich mit eigenem Gerät erfolgen.

  Platzgeld
  Das Platzgeld regelt sich aus den aktuellen Preislisten unter "Markttermine".
Kinder bis 12 Jahren zahlen ein reduziertes Platzgeld, wenn es sich offensichtlich um Kindersachen handelt. Die Erziehungsberechtigten haben dies vor Aufbaubeginn beim Veranstalter anzumelden. Das Platzgeld wird mit der Belegung des Platzes mit Waren oder Verkaufseinrichtungen oder durch Parken des Händlerfahrzeugs fällig. 

 Aufbau:
Die Verkaufsstände dürfen nicht vor Erscheinen des Veranstalters oder seines Beauftragten/Vertreters aufgebaut werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Verkaufsplatz besteht nicht. Sollte der Veranstalter für den Teilnehmer die Reservierung eines bestimmten Verkaufsplatzes zugesagt haben, kann der Veranstalter aus wichtigen Gründen einen abweichenden Platz zuweisen.
Die Teilnehmer dürfen nur standsichere Tische, Schirme und sonstige Verkaufseinrichtungen aufstellen. Die Rettungswege sind ausnahmslos von Waren und Verkaufseinrichtungen u.ä. freizuhalten.
Mit Belegung und Aufbau des Verkaufsstandes akzeptiert der Marktteilnehmer die bestehenden Platzverhältnisse.
 

 Sauberhaltung/Müll:
Für die Sauberhaltung des zugewiesenen Verkaufsplatzes ist der Teilnehmer verantwortlich.
Zum Verkaufsplatz zählen auch die Flächen bis zur Mitte des Gehweges und die
Zwischenräume zwischen den benachbarten Verkaufsplätzen je zur Hälfte.
Abfälle aller Art, die auf und um den Verkaufsplatz während des Marktes anfallen, nimmt der
Teilnehmer mit nach Hause.
Der Veranstalter erhebt bei der Platzzuweisung eine Reinigungskaution
in Höhe von 10,00 Euro
.
Wenn der Platz sauber hinterlassen wird, erhält der Teilnehmer die Reinigungskaution
zurück.

 Parken von Fahrzeugen:
Wenn der Veranstalter nicht etwas anderes regelt , können  die Teilnehmer ihre Fahrzeuge und Hänger nach Weisung des Veranstalters hinter dem Verkaufsstand aufstellen.
Der Veranstalter kann einen anderen Parkplatz zuweisen. Ein Anspruch auf einen Parkplatz
am Verkaufsstand oder auf dem Marktgelände besteht nicht.
Grundsätzlich gilt auch auf dem Marktgelände die Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet
zwingend, dass das Marktgelände nur im langsamen Schritttempo befahren werden darf
und dies nur während der Aufbauzeit und der Abbauzeit.

 Waren:
Grundsätzlich sind die Märkte für den Verkauf von Waren aller Art offen.
Davon ausgenommen sind die "verbotenen Waren", wie sie im nächsten Abschnitt aufgeführt werden.
Wurde eine Veranstaltung als Floh- und/oder Trödelmarkt beworben, kann der Veranstalter
die Anbieter von Neuwaren zahlenmäßig oder flächenmäßig beschränken. Ein Anspruch auf
Zulassung mit Neuwaren besteht nicht. Wenn Genehmigungsbehörden oder Platzeigentümer
dies zur Auflage machen, kann der Veranstalter alle Anbieter von Neuwaren oder einzelne
Branchen ausschließen.
Standbetreiber mit Lebensmittel (kein Verzehr an Ort und Stelle) haben die lebensmittelrechtlichen Hygienebestimmungen einzuhalten.

 Verbotene Waren:
Auf den Märkten des Veranstalters dürfen grundsätzlich keine der folgenden Sachen
gehandelt werden:
- Autos
- jugendgefährdende Schriften (im Sinne der Gesetze, also auch keine entsprechenden Datenträger gleich welcher Art, zB. Bücher, DVDs o.ä.)
- Waren, die Symbole der Nationalsozialisten zeigen,
- Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und solches, das zum Rassenhass aufstachelt.
- verbotene Waffen (nach Waffenrecht)
- Plagiate vom Markenprodukten

 Andere Marktarten
Der Veranstalter kann für Märkte, die keine Floh- und Trödelmärkte sind, spezielle Teilnehmerbedingungen festlegen. Diese werden bei der Ausschreibung auf diesen Internet-Seiten veröffentlicht oder den in Frage kommenden Händlern auf sonstige geeignete Weise bekannt gegeben.

 Haftung
Der Teilnehmer an einer Marktveranstaltung haftet für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten durch den Auf- und Abbau sowie den Betrieb des Verkaufsstandes entstehen; Eltern haften für Ihre Kinder.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die er oder seine Verrichtungsgehilfen grob-fahrlässig verursachen. Insbesondere wird keine Haftung für die Bodenbeschaffenheit und die damit verbundene Verkehrssicherheit vom Veranstalter angemieteter Flächen übernommen.

Stand der AGBs 12.09.2012

www.karabulut-maerkte.de | info@karabulut-maerkte.de / 06301-5547